Die zweite, für die Staatsanwaltschaft «wahrscheinlichere» Variante, dass es der Beschwerdeführer war, der in seiner Eifersucht das Facebook-Konto von D.________ durchforstete, ist eine Mutmassung. Unter den erwähnten Facebook-Kontakten finden sich neben Männern auch Frauen, was unter der Annahme, dass D.________ zum Beschwerdeführer eine Beziehung rein heterosexueller Orientierung lebte, eher gegen die Hypothese des Ausspähens von Nebenbuhlern spräche. Ebenfalls gegen diese Hypothese spricht die zeitliche Einordnung: Wie D.________ aussagte, seien die Eifersuchtsvorwürfe vor allem in der Nacht vom Donnerstag, 13. Oktober 2016, auf den Freitag, 14. Oktober 2016, ein Thema gewesen