Damit liesse sich über das Nachrichtensystem (Messenger) von Facebook eruieren, ob und was an die festgestellten Facebook-Kontakte geschrieben wurde. Dies liesse sich unter Umständen auch durch Befragung der von D.________ identifizierten Facebook-Kontakte (Z. 121–144) überprüfen – was im Übrigen vom Beschwerdeführer in der Befragung vom 16. Mai 2017 so beantragt wurde («Könnten Sie die Personen, die Sie vorher aufgezählt haben fragen, ob ich mit ihnen Kontakt gehabt habe?», Z. 79–80).