sicherte der Staatsanwaltschaft zu, dass sie ihre Facebook-Login-Daten möglichst rasch nachreichen werde (EV D.________ vom 16. Mai 2017, Z. 88–95). Soweit aus den Akten ersichtlich, ist dies bis dato noch nicht geschehen. Damit liesse sich über das Nachrichtensystem (Messenger) von Facebook eruieren, ob und was an die festgestellten Facebook-Kontakte geschrieben wurde.