Opfer vom 18. Oktober 2016, Z. 43 ff.). Auf Vorhalt, dass ihr ein Tablet mit Facebook zur Verfügung gestanden wäre und dass sie damit hätte um Hilfe rufen können, gab sie an, dass das zwar zutreffe, dass sie aber nicht soweit überlegt habe, dies zu tun (ibd. Z. 93– 98). In der Einvernahme vom 16. Mai 2017 bestätigte sie, dass sie auf das iPad Zugriff hatte (Z. 74–78). Sie sei in dieser Zeit damit aber nie auf das Netz gegangen (Z. 109). Auf Vorhalt, dass mit gewissen von ihren Facebook-Freunden in der fraglichen Zeit Kontakte stattgefunden hätten und auf Frage ob sie das gewesen sei, antwortete sie: «Glaube nicht. Kann mich nicht erinnern.» (Z. 151).