4 mässig die Freiheit entzieht. Unrechtmässige Festnahme ist die Eingrenzung des Opfers an einem Ort und bedeutet die Aufhebung seiner Fortbewegungsfreiheit (DELNON/RÜDY, in: Basler Kommentar StGB II, 3. Aufl. 2013, N. 35 zu Art. 183). Die hierfür eingesetzten Mittel sind nicht eingeschränkt. Denkbar sind Gewalt, mechanische Mittel (z.B. Versperren einer Türe) und psychische Mittel (z.B. Drohung). Die psychische Einwirkung muss eine Intensität erreichen, die das Verbleiben des Opfers am fremdbestimmten Aufenthaltsort als nachvollziehbar erscheinen lässt (DELNON/RÜDY, a.a.