Auf Vorhalt der SMS mit dem Inhalt «5 patrike», welche eine Minute später von ihrem Mobiltelefon an F.________ versandt worden sei, habe sie angegeben, dass diese SMS nicht von ihr stamme (Z. 161–177). Angesichts der Tatsache, dass sie genaue Angaben darüber machen könne, wann ihr der Beschwerdeführer das Natel entzogen habe, sei nicht ersichtlich, wieso sie nicht ebenso präzise mitzuteilen vermöge, ob und ab wann sie ihr Natel nach ihrer Flucht wieder habe benutzen können. Das widersprüchliche Gesamtbild sei durch die letzte Einvernahme vom