3. Den Ausführungen zum dringenden Tatverdacht sind folgende Bemerkungen vorauszuschicken: Den staatsanwaltschaftlichen Akten BJS 16 26207, Band I, Fasz. 1, können zwei Eröffnungsverfügungen gegen den Beschwerdeführer entnommen werden. Die erste datiert vom 19. Mai 2016 und betrifft die folgenden Tatbestände: Freiheitsberaubung, sexuelle Nötigung, einfache Körperverletzung, Drohung in einer Beziehung und Nötigung. Die zweite datiert vom 20. Oktober 2016 und lautet auf Freiheitsberaubung, einfache Körperverletzung, Drohung und Nötigung mit dem präzisierenden Zusatz «zum Nachteil von D.______