1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland führt gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen Freiheitsberaubung, sexueller Nötigung, einfacher Körperverletzung etc. Der Beschuldigte wurde am 18. Oktober 2016 festgenommen und mit Entscheid des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura- Seeland (nachfolgend: Vorinstanz) vom 21. Oktober 2016 in Untersuchungshaft versetzt (ARR 16 394). Die Vorinstanz verlängerte die Untersuchungshaft mit Entscheiden vom 20. Januar 2017 (ARR 17 12) und vom 20. April 2017 (ARR 17 161). Die letzte Verlängerung betrug drei Monate, d.h. bis am 17. Juli