7 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 31. Mai 2017 wird betreffend das iPhone 7 (IMEI ________), inkl. Ladekabel, aufgehoben. 2. Das iPhone 7 (IMEI ________), inkl. Ladekabel, ist dem Beschwerdeführer herauszugeben. 3. Es wird festgestellt, dass das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers verletzt worden ist. 4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'000.00, trägt der Kanton.