Ist der Beschwerdeführer nicht bereit, bekannt zu geben, welches die Kontaktdaten seiner Lieferanten sind, können im Zweifelsfall auch sämtliche Kontakte gelöscht werden. Der Sicherungszweck gebietet es mithin nicht, das Mobiltelefon einzuziehen bzw. eine Einziehung bringt nicht mehr als die Löschung der Kontaktdaten. 6 Eine Einziehung des Mobiltelefons erweist sich aus den genannten Gründen insgesamt als nicht verhältnismässiger Eingriff in die Eigentumsgarantie des Beschwerdeführers. Das Mobiltelefon ist unter dem Titel der späteren Einziehung nicht beschlagnahmefähig.