Auf Vorhalt, beim Verkauf dieser Menge kenne man den Verkäufer, gab er zu, die Personen zu kennen und manchmal mit ihnen telefoniert zu haben. Früher habe er telefoniert, in letzter Zeit habe er die Clubs aufgesucht. Aktuell habe er keine Nummern im Natel abgespeichert. Der Beschwerdeführer gab dann weiter zu, nur teilweise die Wahrheit zu sagen, er wolle keine anderen Personen hineinziehen (S. 10 Z. 414 ff.).