69 StGB, Urteil des Bundesgerichts 6B_748/2008 vom 16. Februar 2009 E. 4.4). Gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung gebietet es das Prinzip der Subsidiarität bei elektronischen Datenträgern, selbst bei gegebenen Einziehungsvoraussetzungen, einzig die deliktischen Daten auf Kosten des Beschuldigten unwiederherstellbar zu löschen und anschliessend die Datenträger samt Kopien der darauf enthaltenen legalen Daten wieder zurückzugeben (Urteil des Bundesgerichts 6B_1067/2009 vom 31. Mai 2010 E. 3.2 mit weiteren Hinweisen). 4.5