4 führer habe sich bisher nichts zu Schulden kommen lassen und sei insbesondere auch nicht einschlägig vorbestraft. Er habe sich zudem im vorliegenden Strafverfahren sehr kooperativ verhalten, was indiziere, dass er seine Handlungen bereue und nicht noch einmal begehen werde. Zuletzt vergleiche die Generalstaatsanwaltschaft das Mobiltelefon bezüglich der Gefährlichkeit für die Sicherheit von Menschen, die Sittlichkeit oder die öffentliche Ordnung mit einem Messer. Dieser Vergleich sei absurd.