1. Am 31. Mai 2017 beschlagnahmte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) diverse Gegenstände im Rahmen eines gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) geführten Strafverfahrens wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Mit Schreiben vom 2. Juni 2017 stellte der Beschwerdeführer bei der Staatsanwaltschaft den begründeten Antrag, ihm sei das iPhone 7 (IMEI ________), inkl. Ladekabel, unverzüglich auszuhändigen. Bezugnehmend auf dieses Schreiben teilte die Staatsanwaltschaft dem Beschwerdeführer am 6. Juni 2017 mit, die Beschlagnahme werde nicht aufgehoben.