(Hervorhebung hinzugefügt). Wie der Beschwerdeführer 1 ebenfalls wissen wird, bedeutet der Begriff «ausweislich» gemäss Duden «wie die entsprechenden Unterlagen ausweisen; wie aus etwas ersichtlich ist». Der Beschwerdeführer 1 wollte mithin eine Verknüpfung herstellen zwischen der (als echt suggerierten) Vereinbarung und der zivilrechtlich wichtigen Frage, weshalb und unter welchen Vorzeichen die Zahlungsvereinbarung damals abgeschlossen worden war. Die Versuche, den Ausführungen in den Klagen eine andere Bedeutung zu geben, gehen an der Sache vorbei. 10.5 Nach dem Gesagten ist die Beschwerde abzuweisen.