8 diesbezüglich relevant sein soll, erschliesst sich nicht. Erstens wurde diese nicht erst kürzlich, sondern fast zwei Jahre vor den Gerichtsverfahren verfasst. Und zweitens ist doch ein gewisses Mass an Vorstellungskraft notwendig, um aus den Abänderungsersuchen zu schliessen, dass der Beschuldigte 2 «von der Echtheit und Existenz der unwahr als Fälschung behaupteten ‹Stundungsvereinbarung› gewusst haben muss.