Die Nichtschuld ergibt sich nicht nur aus einem freisprechenden Urteil, sondern gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung auch aus einer Nichtanhandnahmeverfügung (Urteil 6B_600/2010 vom 26. November 2010 E. 2.1). Dies heisst aber nicht, dass bei einem Freispruch oder einer Nichtanhandnahmeverfügung unbesehen von einer falschen Anschuldigung auszugehen ist (Urteil 6B_600/2010 vom 26. November 2010 E. 2.1). Wie sich aus der Legaldefinition «wider besseres Wissen» ergibt, handelt es sich um ein Absichtsdelikt, welches Eventualvorsatz ausschliesst.