Namentlich in Bezug auf den dritten Satz führen die Beschwerdeführer aus, (auch) diese Behauptung sei wahr. Es sei derart Druck auf den Beschwerdeführer 2 aufgebaut worden, dass dieser die Stundungsvereinbarung (auch in der finalen Fassung) habe unterschreiben müssen. Hinsichtlich der Semantik des Satzes sei hervorzuheben, dass der Beschwerdeführer 1 geschrieben habe «Auch diese». Daraus folge, dass es noch mindestens eine weitere Version geben müsse. Das Wort «Vertrag» bedeute «Schriftstück, in dem ein Vertrag niedergelegt ist». Mithin sei das Wort als «Schriftstück» zu lesen.