«Um die Forderung begleichen zu können, musste die Klägerin – handelnd durch den Verwaltungsrat D.________ – eine aussergerichtliche Stundungsvereinbarung unterschreiben. Diese Vereinbarung sah unter Ziffer 1 und 2 vor, dass die Klägerin zwei Raten in Höhe von einmal CHF 14'000.00 und weiteren CHF 12'517.70 an die Beklagte zahlen müsse. Auch diese ‹Stundungsvereinbarung› wurde ausweislich des Vertrages ‹ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und nur unter dem Druck der Konkursandrohung seitens des Gläubigers› vereinbart.