Rechtsanwalt A.________ stach ins Auge, dass es sich unmöglich um die effektive Vereinbarung handeln konnte, weil die Rechtsöffnungs-Klausel fehlte und sich Rechtsanwalt C.________ dafür auf die Textpassage berief, wonach die Vereinbarung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und nur unter dem Druck der Konkursandrohung abgeschlossen werde, welche in der abgeschlossenen Vereinbarung nicht existierte. Deshalb drängte sich für Rechtsanwalt A.______