382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. Der einigermassen komplexe Sachverhalt kann wie folgt zusammengefasst werden: In einer vom Beschwerdeführer 1 verfassten Klageschrift vom 9. Oktober 2015 im Verfahren CIV ________ vor Regionalgericht Bern-Mittelland wurde geltend gemacht, der Beschwerdeführer 2 habe mit der im genannten CIV-Verfahren Beklagten (F.________ AG, deren Verwaltungsrat der Beschuldigte 2 ist) unter grossem Druck eine aussergerichtliche Stundungsvereinbarung unterzeichnen müssen,