Am 20. Dezember 2016 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen die Beschuldigten nicht an die Hand. Dagegen erhoben die Beschwerdeführer am 23. Januar 2017 Beschwerde und beantragten, die Nichtanhandnahmeverfügung sei unter Kosten- und Entschädigungsfolge aufzuheben und die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, eine Strafuntersuchung zu eröffnen. Am 2. Februar 2017 stellten die Beschwerdeführer ein Ausstandsgesuch gegen Oberrichter Trenkel.