Sie werfen ihnen vor, in einem laufenden Zivilprozess veranlasst zu haben, dass die zuständige Gerichtspräsidentin Mitteilung an die Staatsanwaltschaft machte wegen des Verdachts auf versuchten Prozessbetrug, eventuell Urkundenfälschung durch die Beschwerdeführer. Die Beschuldigten hätten den Beschwerdeführern unterstellt, dem Zivilgericht eine gefälschte Urkunde eingereicht zu haben.