4 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Das Ausstandsgesuch wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Ausstandsverfahrens, bestimmt insgesamt auf CHF 800.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt.