3 dass sich der strittige Sachverhalt ohne grössere Probleme aufklären liesse, könne doch ein Zeuge Angaben zum Unfallhergang machen. Auch in rechtlicher Hinsicht sei der Fall einfach gelagert. Es handle sich lediglich um eine einfache Verletzung von Verkehrsregeln, wofür die Staatsanwaltschaft eine geringfügige Strafe (Busse) beantragt habe.