_ erwuchs nach Rückzug der am 3. Mai 2016 erhobenen Einsprache in Rechtskraft, während das Verfahren gegen den Beschwerdeführer nach erhobener Einsprache beim Regionalgericht hängig ist. Mit Verfügung vom 17. August 2016 wies die zuständige Gerichtspräsidentin das Gesuch des Beschwerdeführers um Bestellung eines amtlichen Verteidigers mangels besonderer Schwierigkeiten ab. Sie hielt dazu fest,