E. 3.2, in: Pra 2004 Nr. 1) angenommen. Bei offensichtlichen Bagatelldelikten, bei denen nur eine Busse oder eine geringfügige Freiheitsstrafe in Frage kommt, verneint die Bundesgerichtspraxis einen verfassungsmässigen Anspruch auf einen amtlichen Rechtsbeistand (BGE 120 Ia 43 E. 2a; 128 I 225 E. 2.5.2; Urteil des Bundesgerichts 1B_23/2016 vom 8. Februar 2016 E. 2.4; je mit Hinweisen). 3.2 Im Beschluss BK 16 337 vom 27. September 2016, welcher den gleichen Sachverhalt wie hier betraf, kam die Beschwerdekammer zu folgenden Erkenntnissen: Der Beschwerdeführer und C.___