1. A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wurde mit Strafbefehl vom 20. April 2016 wegen einfacher Verletzung von Verkehrsregeln schuldig erklärt und mit einer Busse von CHF 500.00 bestraft. Nach erfolgter Einsprache überwies die Staatsanwaltschaft die Akten dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland. Dieses wies am 2. Juni 2017 ein erneutes Gesuch des Beschwerdeführers um Beiordnung einer amtlichen Verteidigung ab (siehe dazu bereits Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 16 337 vom 27. September 2016).