2. Es wird festgestellt, dass die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland das Beschleunigungsgebot in Haftsachen verletzt hat. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘200.00, werden zur Hälfte, ausmachend CHF 600.00, der Beschwerdeführerin auferlegt. Die andere Hälfte trägt der Kanton Bern. 4. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der Beschwerdeführerin wird am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht festgelegt.