Die Auswertung der Chats sei in nächster Zeit abgeschlossen. Weitere werde die Beschwerdeführerin zu den konkreten Umständen (Anreise, Örtlichkeiten, Treffpunkte usw.) der Drogenübergaben und Geldübernahmen in Lausanne zu befragen sein. Falls eine Identifikation weiterer im Drogenhandel involvierten Personen möglich sei, seien auch diese Personen bezüglich der gemeinsamen Drogengeschäfte zu befragen. Und schliesslich sei die abschliessende Einvernahme mit den Mitbeschuldigten E.________ und D.________ vorgesehen.