7 2017) und nächster Einvernahme (29. Juni 2017) zu rechtfertigen. Die Auswertungen der umfangreichen Chats, der Überwachungsmassnahmen und der edierten Unterlagen (Flugdaten, Geldüberweisungen) waren seit Oktober/November 2016 bzw. Ende 2016 möglich und die Beschwerdekammer geht davon aus, dass diese zwischenzeitlich abgeschlossen sind. Die Staatsanwaltschaft hat in ihrem Verlängerungsantrag vom 21. Februar 2017 selber ausgeführt, die Chat-Auswertung sei erfolgt.