Theoretisch ist eine Kollusion möglich. Wie erwähnt, genügen indessen theoretische Möglichkeiten zur Begründung der Kollusionsgefahr nicht aus, weshalb die beiden Genannten bei der Beurteilung der Kollusionsgefahr nicht weiter relevant sind. Als Zwischenergebnis kann festgehalten werden, dass die Kollusionsgefahr derzeit (noch) zu bejahen ist.