Die Polizeibehörden in Lausanne sind informiert und haben Recherchen zum allfälligen Aufenthaltsort, zum Umfeld sowie zu Mittätern eingeleitet. Die Polizei rechnet anlässlich der mit der Beschwerdeführerin geplanten Einvernahme vom 29. Juni 2017 mit einer abschliessenden Identifikation des Hauptabnehmers «F.________». Die bisherigen Ermittlungen erlauben derzeit, von einer bevorstehenden Identifikation und Anhaltung des Hauptabnehmers «F.___