5.3 Anders zu beurteilen ist die Situation in Bezug auf den angeblichen Hauptabnehmer «F.________». Gemäss nachgereichtem Berichtsrapport der Kantonspolizei vom 20. Juni 2017 handelt es sich bei diesem wahrscheinlich um G.________. Die Polizei geht davon aus, dass sich dieser derzeit unter anderem Namen in der Region Lausanne aufhält und dort (erneut) im Kokainhandel tätig ist. Die Polizeibehörden in Lausanne sind informiert und haben Recherchen zum allfälligen Aufenthaltsort, zum Umfeld sowie zu Mittätern eingeleitet.