5 bekannt sind), kann sie Dritten gegenüber auch beschreiben, wen sie sucht, so dass Letztere einen Kontakt vermitteln könnten. Somit ist auch nicht weiter relevant, dass sie deren richtige Namen nicht kennt. Zu berücksichtigen ist aber Folgendes: Abgesehen von «F.________» (nachfolgend E. 5.3) konnten die Lieferanten und Abnehmer gemäss Haftverlängerungsantrag der Staatsanwaltschaft (noch) nicht identifiziert werden. Welche konkreten Ermittlungshandlungen zu deren Identifikation geplant sind, wird nicht ausgeführt.