Somit sei kaum denkbar, dass sie nach einer Haftentlassung mit den im Drogenmilieu tätigen Personen in Kontakt treten könnte. Aus dem Umstand, dass ihr teilweise die «Spitznamen» der Abnehmer bekannt seien, könne nichts zu ihren Ungunsten abgeleitet werden. Bei den Treffpunkten habe es sich um öffentlich zugängliche Orte gehandelt. Rückschlüsse aus diesen Treffpunkten würden sich nicht gewinnen lassen, zumal es notorisch sei, dass «neutrale» alternierende Orte für die Drogengeschäfte gesucht würden. Auch sei bekannt, dass im Drogenmilieu tätige Personen nicht ihre richtigen Namen verwenden und sie laufend