Auf einem Tisch wurden CHF 12‘600.00 und in der Küche ca. 330 Gramm Kokain sichergestellt. Den Ermittlungen zufolge soll die Beschwerdeführerin Drogenkuriere, darunter auch E.________, empfangen sowie Drogenfingerlinge an mehrere noch nicht identifizierte Empfänger ausgeliefert und aus dem Drogenverkauf stammendes Geld entgegen genommen, gewechselt, überwiesen und diversen Personen übergeben haben. Bei der von der Beschwerdeführerin gehandelten Drogenmenge soll es sich um über 10 Kilogramm Kokaingemisch handeln. Die Beschwerdeführer räumt ein, in den Drogenhandel verwickelt zu sein.