2 Drogenhandel betrieben zu haben. Im Rahmen von Ermittlungen gegen D.________ intervenierte die Polizei am 26. September 2016 in der von der Beschwerdeführerin gemieteten Wohnung. Angetroffen wurden dort die Beschwerdeführerin, ihr Freund D.________ sowie E.________ mit ihrer dreijährigen Tochter. Auf einem Tisch wurden CHF 12‘600.00 und in der Küche ca. 330 Gramm Kokain sichergestellt.