3 4.3 So oder anders begründen diese Vorwürfe gegen den Beschuldigten aber keinen konkreten Anfangsverdacht. In einem definitiven Rechtsöffnungsverfahren wird die Rechtmässigkeit einer Forderung ohnehin nicht mehr überprüft. Abgesehen davon würde auch ein falscher Entscheid noch kein strafrechtlich relevantes Verhalten begründen. Die weitschweifigen Ausführungen sowie pauschal gehaltenen Vorwürfe in der Beschwerde ändern daran nichts. Der Vorwurf gegen den Beschuldigten erscheint nur noch auf dem Titel der Eingabe und wird ansonsten nicht mehr erwähnt.