_) mache, desto häufiger werde ihren Anträgen nicht entsprochen, wodurch sie sich wiederum in ihrer Überzeugung bestärkt fühle, die Staatsanwaltschaft und Gerichte hätten sich gegen sie verschworen. Werde die hohe Zahl aussichtsloser Verfahren, welche sie (und C.________) in immer derselben Sache bei kantonalen und eidgenössischen Behörden veranlasst habe, in Betracht gezogen, sei auch ohne psychiatrische Begutachtung zweifelsfrei von einer manifesten, ausgeprägten Querulanz auszugehen.