die an den Verfahren beteiligten Justizangehörigen wiederum wegen angeblich strafbaren Verhaltens an, wenn nicht in ihrem Sinne entschieden werde. Die Eingaben der Beschwerdeführerin zeichneten sich durch stereotypische Vorwürfe und Begehren aus, die so oder so ähnlich schon in zahlreichen Vorgaben vorgebracht worden seien. Die Beschwerdeführerin sei in einem Teufelskreis gefangen: Je mehr Eingaben sie (und C.________) mache, desto häufiger werde ihren Anträgen nicht entsprochen, wodurch sie sich wiederum in ihrer Überzeugung bestärkt fühle, die Staatsanwaltschaft und Gerichte hätten sich gegen sie verschworen.