2 nach welchen darüber zu entscheiden ist. Die Staatsanwaltschaft kommt zum Schluss, es sei gerichtsnotorisch, dass sich die Berner Behörden seit Jahren ständig mit Strafanzeigen der Beschwerdeführerin (und C.________) befassen müssten. Gegen die entsprechenden Verfügungen lege sie trotz offensichtlich fehlender Erfolgsaussichten regelmässig Rechtsmittel und/oder Rechtsbehelfe ein und zeige (gemeinsam mit C.________) die an den Verfahren beteiligten Justizangehörigen wiederum wegen angeblich strafbaren Verhaltens