__ (vgl. separaten Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 17 226 vom 16. August 2017) am 4. Juni 2017 Beschwerde ein. Darin wurde eine ausserkantonale, unabhängige Untersuchung von einem gesetzestreuen Staatsanwalt und die Aufhebung der Verfügung sowie Gutheissung der Beschwerde beantragt. Die Kosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen. Zudem wurde eine angemessene Genugtuung und Schadenersatz sowie eine Parteientschädigung verlangt. Am 13. Juni 2017 wurde die Beschwerdeführerin von der Verfahrensleitung der Beschwerdekammer aufgefordert, innert zehn Tagen eine Sicherheit von CHF 600.00 zu leisten.