6 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 600.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt und mit der geleisteten Sicherheit verrechnet. 3. Den Beschuldigten wird keine Entschädigung ausgerichtet.