Der Beschwerdeführer wird aber darauf hingewiesen, dass die Strafverfolgungsbehörden und auch das Obergericht ungeachtet der Anzahl der von ihm eingereichten Anzeigen und Rechtsmittel jeweils die Eingaben prüfen und nicht von vornherein auf fehlende Prozessfähigkeit schliessen werden. 6. Soweit der Beschwerdeführer erneut Anzeige gegen den Beschuldigten 2 erstatten will, ist er darauf hinzuweisen, dass die Entgegennahme und Behandlung von Strafanzeigen nicht in die Zuständigkeit der Beschwerdekammer fällt. Auf eine Weiterleitung der Anzeige an die zuständige Behörde (Art.