Es gibt kaum Eingaben des Beschwerdeführers, in denen diese Verfahren oder zumindest einzelne Teile davon nicht thematisiert werden. Der Beschwerdeführer leitet aus diesen Verfahren bzw. deren Ausgang auch immer wieder neue Vorwürfe gegen die Strafverfolgungsbehörden ab, ungeachtet der bereits vorliegenden Urteile und Verfügungen der Gerichts- und Strafverfolgungsbehörden (vgl. Beschlüsse des Obergerichts des Kantons Bern BK 17 98 vom 10. Mai 2017 sowie Urteil des Bundesgerichts 6B_729/2017 vom 27. Juni 2017, BK 15 183 vom 29. Oktober 2015 sowie Urteil des Bundesgerichts 6B_1268/2015 vom 18. März 2016,