Die Strafbarkeit der Beschuldigten 4 begründet der Beschwerdeführer allgemein damit, dass diese seiner Ansicht nach schon oftmals Verfahrensfehler begangen habe. Sofern sich diese Verfahrensfehler einem konkreten Fall zuordnen lassen, beziehen sie sich ebenfalls auf abgeschlossene Verfahren. Die Anzeigen gegen die Beschuldigten 2, 3 und 4 sind in weiten Teilen identisch und enthalten dieselben weitschweifigen Ausführungen und Vorwürfe. Im Zentrum stehen der Einsatz der Sondereinheit Enzian, das Strafverfahren gegen E.________ aus dem Jahr 2010 sowie die Verfahren im Zusammenhang mit der F.