2 sei in einem Teufelskreis gefangen: Je mehr Eingaben er mache, desto häufiger werde seinen Anträgen nicht entsprochen, wodurch er sich wiederum in seiner Überzeugung bestärkt fühle, die Staatsanwaltschaft und Gerichte hätten sich gegen ihn verschworen. Werde die hohe Zahl aussichtsloser Verfahren, welche er in immer derselben Sache bei kantonalen und eidgenössischen Behörden veranlasst habe, in Betracht gezogen, sei auch ohne psychiatrische Begutachtung zweifelsfrei von einer manifesten, ausgeprägten Querulanz auszugehen.