Sie hält fest, es sei gerichtsnotorisch, dass sich die Berner Behörden seit Jahren ständig mit Strafanzeigen des Beschwerdeführers befassen müssten. Gegen die entsprechenden Verfügungen lege er trotz offensichtlich fehlender Erfolgsaussichten regelmässig Rechtsmittel und/oder Rechtsbehelfe ein und zeige die an den Verfahren beteiligten Justizangehörigen wiederum wegen angeblich strafbaren Verhaltens an, wenn nicht in seinem Sinne entschieden werde. Die Eingaben des Beschwerdeführers zeichneten sich durch stereotypische Vorwürfe und Begehren aus, die so oder so ähnlich schon in zahlreichen Vorgaben vorgebracht worden seien.