Dagegen reichte der Straf- und Zivilkläger (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 4. Juni 2017 Beschwerde ein. Er beantragte eine ausserkantonale, unabhängige Untersuchung von einem gesetzestreuen Staatsanwalt und die Aufhebung der Verfügung sowie Gutheissung seiner Beschwerde. Die Kosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen. Zudem verlangte der Beschwerdeführer eine angemessene Genugtuung und Schadenersatz sowie eine Parteientschädigung. Am 13. Juni 2017 wurde der Beschwerdeführer von der Verfahrensleitung der Beschwerdekammer aufgefordert, innert zehn Tagen eine Sicherheit von CHF 600.00 zu leisten.